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Unsere Anträge in der Gemeindevertretung (Aktualisierung steht aus)

(BV 73/2014) Seniorenplan für die Gemeinde Schöneiche

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt auf Vorschlag des von ihr berufenen Seniorenbeirats den beigefügten aus den Ergebnissen der Seniorenfachkonferenz vom 22.05.2013 entwickelten Seniorenplan für die Gemeinde Schöneiche mit den konkret benannten Maßnahmen für die Dimensionen:

  • Wohnen

  • Mobilität

  • Gesundheit

  • Pflege

Ziel des Seniorenplanes ist eine Priorisierung der auf der Seniorenfachkonferenz entwickelten Maßnahmen, um mit jeder Haushaltsberatung schrittweise und systematisch entsprechend dieser Prioritäten die Maßnahmen abarbeiten und umsetzten zu können.

Der Seniorenplan wird unter Beteiligung des Seniorenbeirats regelmäßig fortgeschrieben.

Die Fachausschüsse der GV sollen die Gelegeheit haben die Maßnahmen dieses Seniorenplans ggf. zu ergänzen.

 

Begründung:

Seit vielen Jahren bringt der Seniorenbeirat immer wieder einzelne Themen auf die Agenda, die Verbesserungen für die steigende Zahl von Senioren in unserer Gemeinde mit sich bringen sollen. Leider fehlt jedoch noch immer eine zusammenhängende Darstellung aller erfoderlichen Maßnahmen auf den verschiedenen Handlungsfeldern, die notwendig wären, um unsere Gemeinde wirklich seniorengerecht zu gestalten und damit dem demografischen Wandel mittfristig gerecht werden zu können.

Eine solche Konzeption für den seniorengerechten Umbau der Gemeinde Schöneiche ist auch deshalb erforderlich, damit die Gemeindevertretung die darin enthaltenen Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Seniorenbeitrat nach Wichtigkeit und Dringlichkeit priorisieren und sodann jedes Jahr mit den Haushaltsberatungen systematisch abarbeiten kann.

Anhang: Seniorenplan Schöneiche 2015-1


 

(BV 71/2014) Übersicht aller Investitionsvorhaben zur Prioritätensetzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung versieht vor/zu den Beratungen zum Haushalt 2015 die einzelnen Maßnahmen aus der vorliegenden “Übersicht Investitionsvorhaben” bzw. tabellarischen Darstellung “Übersicht Investitionsbedarf (Wunschliste)” mit Priorisierungen entsprechend dem Beispiel des Kreistags (Priorität 1: wichtig und dringend; Priorität 2: wichtig; Priorität 3: wünschenswert)

Die Fraktionen werden gebeten diese vor den Beratungen zum Haushalts 2015 intern vorzubereiten, damit in den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung ausreichend Zeit und Gelegenheit ist sich über eine Priorisierung dieser Maßnahmen durch Beschluss der Gemeindevertretung abzustimmen.

Die Fachausschüsse sollen die Gelegeheit haben diese Liste ggf. zu ergänzen und besondere Prioritäten aus ihrer Sicht zu benennen.

 

Begründung:

Seit vielen Jahren werden uns als Gemeindevertreter im Laufe des Jahres immer wieder Beschlussvorlagen zu Investitionsvorhaben vorgelegt, die als eilig und dringend deklariert werden und in sich schlüssig und plausibel erscheinen. Bei deren Beschluss geht jedoch in der Regel der Bezug zu unseren oftmals seit vielen Jahren nicht erledigten Investitionsvorhaben (i.H.v. ca. 48 Mio Euro) verloren, deren Zusammenfassung wir in unregelmäßigen längeren Abständen vorgelegt bekommen.

Um sich diesen Zusammenhang und vor allem die Priorität dieser Vorhaben auch im Vergleich zu eilig und dringend erscheinenden Beschlussvorlagen jederzeit transparent machen zu können, ist eine einheitliche Liste aller Investitionsvorhaben – mit von uns in der Gemeidevertretung gemeinsam erarbeiteter Priorisierung aller Maßnahmen – notwendig und hilfreich.

Weiterhin gewährleistet nur eine solche einheitliche Liste aller Investitionsvorhaben (vor allem Hoch- und Tiefbauten zusammen) mit gemeinsam erarbeiteter Priorisierung aller Maßnahmen jedes Jahr mit den Haushaltsberatungen eine systematische Abarbeitung – Schritt für Schritt – und damit auch eine Mittelfristige Zielerreichung bzw. Umsetzung der wichtigsten und dringendsten Vorhaben für uns Bürger.


 

(BV 63/2014) Konzeption für den seniorengerechten Umbau

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Konzeption für den seniorengerechten Umbau der Gemeinde Schöneiche zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen – Grundsatzbeschluss. Daran ist der Seniorenbeirat frühzeitig zu beteiligen.

 

Begründung:

Seit vielen Jahren bringt der Seniorenbeirat immer wieder einzelne Themen auf die Agenda, die Verbesserungen für die steigende Zahl von Senioren in unserer Gemeinde mit sich bringen sollen. Leider fehlt jedoch noch immer eine zusammenhängende Darstellung aller erfoderlichen Maßnahmen auf den verschiedenen Handlungsfeldern, die notwendig wären, um unsere Gemeinde wirklich seniorengerecht zu gestalten und damit dem demografischen Wandel mittfristig gerecht werden zu können.

Eine solche Konzeption für den seniorengerechten Umbau der Gemeinde Schöneiche ist auch deshalb erforderlich, damit die Gemeindevertretung die darin enthaltenen Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Seniorenbeitrat nach Wichtigkeit und Dringlichkeit priorisieren und sodann jedes Jahr mit den Haushaltsberatungen systematisch abarbeiten kann.

 


 

 (BV 62/2014) Konzeption für eine zukunftsfähige und klimagerechte Entwicklung

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Konzeption für eine zukunftsfähige und klimagerechte Entwicklung Schöneiches zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen – Grundsatzbeschluss. Daran sind interessierte Bürger frühzeitig zu beteiligen.

 

Begründung:

Seit vielen Jahren werden immer wieder einzelne Maßnahmen auf die Agenda gesetzt, die Verbesserungen hinsichtlich des Klimaschutzes in unserer Gemeinde mit sich bringen. Leider fehlt jedoch noch immer eine zusammenhängende Darstellung aller erfoderlichen Maßnahmen auf den verschiedenen Handlungsfeldern, die notwendig wären, um unsere Gemeinde systematisch klimagerecht umzubauen und damit den Anfordernungen der international zugesagten Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland mittfristig gerecht werden zu können.

Eine solche Konzeption für eine zukunftsfähige und klimagerechte Entwicklung der Gemeinde Schöneiche ist auch deshalb erforderlich, damit die Gemeindevertretung die darin enthaltenen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den interessierten Bürgern nach Wichtigkeit und Dringlichkeit priorisieren und sodann jedes Jahr mit den Haushaltsberatungen systematisch abarbeiten kann.


 

(BV 61/2014) Entwicklungskonzeption für die Gemeinde Schöneiche

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt eine Entwicklungskonzeption für die Gemeinde Schöneiche zu erarbeiten, die die schrittweise mittelfristige Entwicklung von Baugebieten auf innerörtlichen Freiflächen und Flächen des „Außenbereichs“ darstellt – Grundsatzbeschluss.

Daran sind interessierte Bürger frühzeitig zu beteiligen.

 

Begründung:

Seit kurzem stellen wir fest, dass die Einwohnerzahl unserer Gemeinde wieder wächst und dass die Nachfrage nach Baugrundstücken und Häusern in unserer Gemeinde ansteigt. Zudem bieten unsere Nachbargemeinden Wolterdorf und Erkner beide mehr oder weinger große Neubauflächen an, um dieser Nachfrage gerecht zu werden. Daneben steht die Umsetzung der Verwaltungsgebietsreform von Landesseite bevor, wonach evtl. nur noch Gemeinden mit mindestens 15.000 Einwohnern eigenständig Bestand haben werden.

Im Gegensatz zu den angesprochenen Nachbargemeinden verfügt Schöneiche jedoch noch über mehrere innerörtliche Freiflächen und Flächen des „Außenbereichs“ (nach Flächennutzungsplan), die sinnvoller Weise zuerst zu entwickeln wären, um langfristig zu einem einheitlichen Ortsgebiet zu gelangen und zugleich den o.g. Anforderungen entsprechen zu können. Leider fehlt jedoch eine zusammenhängende Darstellung dieser Flächen, deren Entwicklungsmöglichkeiten, Besitzverhältnisse und der zu deren Entwicklung jeweils erforderlichen Kosten.

Eine solche Entwicklungskonzeption ist auch erforderlich, damit die Gemeindevertretung eine Entscheidungsgrundlage hat, ob und wenn ja welche Gebiete zu entwickeln sind und um dies entsprechend in den jährlichen Haushaltsberatungen berücksichtigen zu können.

Dies ist kein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Diese Erfordernis könnte sich – je nach Entscheidung der Gemeindevertretung – jedoch mittelfristig ergeben, was auch zukunftsorientiert wäre, da der aktuelle FNP in den 90er Jahren erarbeitet wurde und nunmehr seit dem Jahr 2000 gilt.

 


 

 (BV 48/2014) Prüfung der Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit unserer unmittelbaren Nachbargemeinde Woltersdorf

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möchte zu einer engeren Zusammenarbeit mit unserer unmittelbaren Nachbargemeinde Woltersdorf gelangen.

Dazu beauftragt sie den Hauptausschuss Kontakt mit dem Hauptausschuss der Gemeinde Woltersdorf aufzunehmen, um insbesondere zu den Themen

- Wirtschaftsförderung und Werbung für den Standort,

- Tourismusentwicklung,

- Verkehrsinfrastruktur,

- lokaler ÖPNV,

- weiterführende Schulen und

- Zusammenarbeit und Integration der Verwaltungen im Rahmen interkommunaler Kooperation

Möglichkeiten einer engen Zusammenarbeit der beiden Gemeinden zu eruieren.

Falls erforderlich können sich die beiden Hauptausschüsse zu diesem Zweck auch auf die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu diesen Fragen verständigen.

Ergebnisse dieser Prüfungen sollen der Gemeindevertretung bis Jahresende vorgelegt werden.

 

Begründung

Können wir angesichts der dauerhaft angespannten Kassenlage unserer Kommunen und angesichts eines Investitionsstaus von ca. 13 Mio € weiterhin darauf verzichten in den Bereichen, wo es sinnvoll erscheint, unsere Potentiale zu bündeln und mögliche Synergien zu Nutzen? Nein!

Die vom Landtag Brandenburg bereits vorbereitete und höchstwahrscheinlich in Jahresfrist nach den Landtagswahlen anstehende Verwaltungsgebietsreform, stellt einen weiteren wichtigen Grund dar, weshalb wir mit unserer Nachbargemeinde schnell enger zusammen arbeiten sollten, denn da geht es um die Zusammenlegung von kleinen Gemeinden. Unter 10.000 oder 15.000 Einwohnern geht zukünftig gar nichts mehr! Auf der anderen Seite gibt es heute aber auch eine Vielzahl von erprobten Formen Interkommunaler Kooperation bis hin zu den Kernverwaltungen der beteiligten Gemeinden, die derartige bürgerunfreundliche Zusammenschlüsse unnötig bis überflüssig machen können. Also bauen wir schnell unsere Gemeinsamkeiten kooperativ aus und nehmen wir die Gestaltung unserer Zukunft selbst in die Hand!


 

(BV 47/2014) Transparenz zur Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ab sofort alle durch die GV gefassten Beschlüsse in der Weise nachgehalten werden, dass der Bürgermeister auf jeder Sitzung im „Bericht des Bürgermeisters“ darüber zu berichten hat, wie die gefassten Beschlüsse umgesetzt werden und/oder wie der Umsetzungsstand ist. Dazu

  • berichtet der Bürgermeister in der GV von der Erfüllung der Beschlüsse der letzten Sitzungsrunde und

  • die Gemeindeverwaltung legt allen Mitgliedern eine Liste aller geltenden Beschlüsse unter Angabe des Umsetzungstandes in tabellarischer Form vor und aktualisiert sie periodisch – mindestens jedoch ein Mal im Quartal (kann auch elektronisch erfolgen)

Diese Ausführungen sind zwingender Bestandteil des Top „Bericht des Bürgermeisters“ in jeder Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung.

 

Begründung

Damit die ehrenamtlichen Gemeindevertreter, Sachkundigen Einwohner und alle Bürger bei der Vielzahl der Vorlagen und Beschlüsse den Überblick behalten, soll durch die – ansonsten auch übliche – Beschlusskontrolle eine Nachhaltigkeit der Umsetzung der Entscheidungen der demokratisch gewählten Gemeindevertretung sicher gestellt werden.


 

(BV 46/2014) Realisierung eines Angebots zur Erhaltung der Mobilität der diesbezüglich eingeschränkten Senioren in unserer Gemeinde (Ringbus)

 

Beschlussvorschlag:

Um ein den Bedarfen unter den Senioren in unserer Gemeinde entsprechendes Angebot zur Erhaltung der Mobilität an die Hand geben zu können, beauftragt die Gemeindevertretung den Bürgermeister in Vorbereitung der Realisierung eines solchen Angebotes alle Senioren ab dem Alter von 75 Jahren schriftlich zu ihren innerörtlichen Mobilitätsbedarfen zu befragen.

Dies soll auf der Grundlage des beigefügten Fragenkatalogs – der bei Bedarf noch erweitert werden kann – erfolgen.

 

Begründung:

Um die Mobilität unserer Senioren auf eine umweltfreundliche Weise zu verbessern oder zuerst einmal sicher zu stellen, sollen – vor der Realisierung eines geeigneten Angebotes, das auch alle Ortsteile erschließt, die bisher keine ÖPNV-Anbindung haben – , die konkreten Bedarfe hinsichtlich innerörtlicher Mobilität erhoben werden. Auf dieser Basis können eine fundierte Entscheidung und weitere Schritte erfolgen.

Da wir bei der Erarbeitung unseres konkreten Vorschlags für ein entsprechendes Angebot aufgrund der Signalisierung eines dringenden Bedarfs aus dem Seniorenbeirat und aus Kreisen der Senioren Ende letzten Jahres bei der Kalkulation der Nutzergruppe besonders konservativ und zurückhaltend heran gegangen sind, haben wir lediglich die Gruppe der über 75Jährigen als potentielle zentrale Nutzergruppe betrachtet. Natürlich können und werden auch jüngere Senioren bei vorliegender Mobilitätsbeeinträchtigung oder schlicht einem Bedarf nach innerörtlicher Mobilität ebenso wie auch Schüler und Eltern mit Kindern ohne PKW ein solches neues Angebot in unserer Gemeinde nutzen und somit der Kreis der potenziellen Nutzer noch deutlich größer sein.

Aufgrund dieser Sachlage haben wir jetzt auch zunächst einmal nur eine Befragung dieser Kernzielgruppe vorgeschlagen, damit der Aufwand zur Durchführung und Auswertung so gering wie möglich gehalten werden kann.